Administratives

Gut organisiert in der Praxis

Damit wir Sie schnell und richtig betreuen können, finden Sie hier die wichtigsten Hinweise rund um Kommunikation, Termine und Rechnungen.

Termin-Vereinbarungen und Medikamenten-Bestellungen

Für Terminvereinbarungen, Medikamentenbestellungen und medizinische Fragen rufen Sie bitte zu den Praxis-Öffnungszeiten persönlich an.

061 906 96 66

E-Mails werden nicht immer schnell genug gelesen und bearbeitet. Wir wollen nicht, dass Sie auf etwas Wichtiges vergeblich warten.

Unsere Mail-Adresse

praxis.dr.claude.breitenstein@hin.ch

Wenn Sie uns vereinbarte Dokumente oder Bilder schicken möchten.

E-Mail eignet sich nicht für:

  • Terminvereinbarungen und Terminabsagen
  • Medikamentenbestellungen
  • Medizinische Sachfragen

Krankenkassen-Karte

Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte mit. Vielen Dank! Sie erleichtern uns damit die Erfassung und Aktualisierung Ihrer Daten.

Rechnungsstellung

Seit Anfang 2016 senden wir die Honorarrechnungen direkt elektronisch an die Krankenkassen. Damit erfüllen wir einen oft geäusserten Wunsch unserer Patientinnen und Patienten.

Einige wenige Krankenkassen machen bei diesem System noch nicht mit. Patientinnen und Patienten solcher Kassen erhalten die Rechnung weiterhin mit Rückforderungsbeleg per Post zugestellt.

Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse für jede Rechnung die Abrechnung mit Angabe Ihrer Kostenbeteiligung. Sie müssen nicht mehr die gesamte Rechnungssumme einzahlen und die Rückerstattung Ihrer Krankenkasse abwarten. Seit dem 1.1.2022 erhalten Sie von medidata zudem von jeder Krankenkassen-Rechnung eine Kopie.

Rechnungen für Nicht-Kassen-Leistungen versenden wir wie bisher per Post an Ihre Adresse:

  • Untersuchungen für Motorfahrerinnen und Motorfahrer über 75 Jahre
  • Taucheruntersuchungen
  • Gesundheitsbescheinigungen für Auslandreisen
  • Zeugnisse für Unterbruch Fitnessclub-Besuch
  • Tauglichkeitsbescheinigungen für Sportverbände und Ähnliches
  • Arbeitsunfähigkeitszeugnisse
  • Medikamente, welche von der Krankenkasse nicht vergütet werden